Interesse an einem Objekt?
Widerrufsrecht, Verzicht Widerrufsrecht
Sie haben das Recht, binnen 14 Tagen ohne Angabe von Gründen einen Vertrag zu widerrufen.
Die Widerrufsfrist beträgt 14 Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses (Exposéanforderung). Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (Yvonne Belli Immobilien, Schwaige 1a, D-82319 Starnberg, E-Mail: yvonne.belli@t-online.de) mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief, oder E-Mail), unter Angabe Ihres Namens, Anschrift, ggf. Ihrer Telefonnummer und E-Mail-Adresse, über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren.
Folgen des Widerrufs
Wenn Sie einen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart, in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.
Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen sollen, so haben Sie uns einen angemessenen Bertrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.
Damit wir bereits vor Ablauf der gesetzlichen 14-tägigen Widerrufsfrist für Sie tätig werden können (also schon mit Zusendung des entsprechenden Exposés an Sie), bitten wir hier um Ihre Einwilligung zur sofortigen Maklertätigkeit.
Eine Maklerprovision (wie im Exposé ausgewiesen) fällt selbstverständlich nur an, wenn ein Vertragsabschluß (z.B. notarieller Kaufvertrag) zwischen Ihnen und Yvonne Belli Immobilien zustande kommt. Die im Exposé ausgewiesene Provisionsvereinbarung wird mit der Exposéanforderung durch Sie hiermit bestätigt.
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